Onlineversion des Informationsblatt der Magdeburger Straßenbahnfreunde e.V.
Postfach 3611 - 39011 Magdeburg • Nr. 04 / 2011 • Redaktionsschluss:06.04.2011

Tw. 1213 Winkelmannstraße im Jahre 1992

Bis 1992 zur Hermann-Gieseler-Halle

Mit der Eröffnung der Westring-Südring-Verbindung (SL 1) und der wenig später vollzogenen Liniennetzumstellung (u. a. SL 3 und 4 nach Olvenstedt) verschwand im Sommer 1992 zugleich auch die im Jahre 1924 eröffnete Strecke durch die Arndt- und Lessingstraße zum Schlachthof, wobei die Endhaltestelle bereits kurz nach dem 2. Weltkrieg in „Hermann-Gieseler-Halle“ umbenannt worden war. Ursprünglich als „Halle-Land-und-Stadt“ (Großmarkthalle) nach den Grundsätzen des sog. „Neuen Bauens“ errichtet, diente die bekannte Halle später über viele Jahrzehnte hinweg als Spielstätte der erfolgreichen Magdeburger SCM-Handballer.

Ältere Magdeburger denken bei der Straßenbahnlinie 4 zur Hermann-Gieseler-Halle natürlich nicht zuletzt an die bekannten „Hechtwagen“, die oftmals mit einem sog. „Danziger“ Beiwagen behängt, das Bild dieser Strecke bis zum Ende der 60er Jahre maßgeblich geprägt hatten. Mit der Einführung von Dreiwagenzügen kamen im November 1968 schließlich die bekannten „Gothaer“ zum Einsatz, die dann letztendlich 1977/78 schrittweise durch die Tatrawagen abgelöst wurden. Wenige Tage vor der erwähnten Liniennetzumstellung gelang dem Fotografen im Juni 1992 diese interessante Aufnahme mit der Tatra-Wendezug-Garnitur 1213+1212 beim Verlassen der großräumigen Häuserblockumfahrung an der Ecke Winkelmannstraße / Lessingstraße.

Die stattlichen Gründerzeit- und Jugendstilfassaden sowie der reichhaltige Baumbestand vermitteln dabei ohne Frage einen gewissen Hauch von Straßenbahnromantik. Fast zwei Jahrzehnte nach der Betriebseinstellung erinnert heute so gut wie nichts mehr an diese Strecke, die neben der Hermann-Gieseler-Halle vor allem der Erschließung der Wohngebiete südlich der Großen-Diesdorfer-Straße diente; (Text und Foto: Christoph Rudhard) .


Niederflurbahnen jetzt auch mit Beiwagen im Einsatz

Unmittelbar nach einer öffentlichen Präsentation seitens der Magdeburger Verkehrsbetriebe und der Stadt Magdeburg gegenüber Vertretern der Presse und interessierten Bürgern kam es am Dienstag, dem 02. März 2011 erstmals zum planmäßigen Linieneinsatz von Niederflurgarnituren mit einem angehängtem B6A2mod-Beiwagen.

Die ersten beiden Garnituren 1301+2204 (ex Berlin 5544) und 1302+2201 (ex Berlin 5516) sind seit dem regelmäßig auf der SL 9 zu beobachten. Nachdem insgesamt 12 solcher Beiwagen (darunter 1 Wagen von vorn herein als Ersatzteilspender) bereits im ersten Halbjahr 2009 gebraucht von der BVG Berlin übernommen worden waren, dauerte es letztendlich fast zwei Jahre, bevor nun endlich eine solche, insgesamt 44 m lange Kombination erfolgreich auf Strecke gehen konnte. Sie ersetzt damit bei fast gleicher Länge einen Tatra-Großzug, womit nun gleichsam auch die endgültige Ablösung des Tatrawageneinsatzes in Magdeburg eingeleitet wurde.

Bis zuletzt waren Tatra-Großzüge vornehmlich auf der SL 9 wegen ihres größeren Platzangebotes gegenüber den Niederflurbahnen nicht zu ersetzen. Für die Vorbereitung des Niederflurbetriebes mit Beiwagen (incl. der damit verbundenen Anpassungsmaßnahmen) sowie für die geplante Beschaffung von insgesamt elf weiteren Niederflurwagen im Jahre 2012 investieren die MVB insgesamt 31,8 Mio Euro, wobei das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr in Sachsen-Anhalt dieses Vorhaben mit insgesamt 12,7 Mio Euro unterstützt.


Erst das Kleingedruckte lesen – dann mitfahren

Am Freitag, dem 4. März 2011 habe ich mir gegen 17:30 Uhr auf der Fahrt mit der Straßenbahnlinie 1 vom Damaschkeplatz in Richtung Westring eine Beförderungsleistung erschlichen – und dazu stehe ich auch !!! Nun könnte ich mir die ganze Sache freilich sehr leicht machen, in dem ich über das von mir begangene Vergehen einfach still und heimlich schweige, wie dies viele meiner Zeitgenossen (bis hin zu hochrangigen Politikern) leider immer wieder tun, aber dies ist einfach nicht mein Ding. Als braver und ehrbarer Bürger will ich stattdessen endlich einmal mit gutem Beispiel voran gehen und auch in aller Offenheit darüber reden, denn schließlich geht es ja hier nicht um irgendeinen Kavaliersdelikt, sondern um den eindeutigen Tatbestand einer Erschleichung von Beförderungsleistungen.

In einem solchen Falle gelten bei den Magdeburger Verkehrsbetrieben und ihren Vertragspartnern (auf den ersten Blick) recht eindeutige Regeln: „Wer ohne einen gültigen Fahrtausweis angetroffen wird, der zahlt ein erhöhtes Beförderungsentgelt gemäß den geltenden Tarif- und Beförderungsbedingungen“. Dabei ist es übrigens zunächst völlig sekundär, ob die Beförderungsleistung nun zielgerichtet und bewusst oder möglicherweise unbewusst (z. Bsp. aus Unkenntnis über eine zwischenzeitlich eingetretene Tarifänderung) erschlichen wurde. Auch bei sog. höheren Gewalten – z. Bsp. „Automat defekt“ oder „Automat nahm mein Bargeld nicht an“ oder „versehentlich falsche Taste gedrückt“ (weil die Bahn gerade mit Schwung durch die nächste Kurve fuhr) – gilt zunächst der altbekannte Grundsatz: „Im Zweifelsfalle immer zu Gunsten der Kontrolleure“. Denn schließlich werden diese Mitarbeiter(innen) von den Verkehrsbetrieben ja dafür bezahlt, dass sie jeden zweifelhaften Fahrgast (auch „Schwarzfahrer“ oder neuerdings „tram user under cover“ genannt) dingfest machen sollen, der aus ihrer (geschulten) Sichtweise heraus grundsätzlich nur die eine Absicht haben kann, nämlich dem Unternehmen – und damit dem Steuerzahler Schaden zuzufügen. Was passiert aber nun eigentlich dann, wenn ein Fahrgast – wie in diesem Falle ich - ein öffentliches Verkehrsmittel ohne einen gültigen Fahrtausweis lediglich benutzt, ohne dabei von den dafür zuständigen Kontrolleuren auch tatsächlich angetroffen zu werden ?? Kurioserweise gibt es für einen solchen Sachverhalt in den geltenden Tarif- und Beförderungsbedingungen leider keinen entsprechenden Paragraphen, wie ich inzwischen auf Nachfrage gegenüber langjährigen Mitarbeiter(innen) der MVB in Erfahrung bringen konnte. Folglich ist man also erst dann ein sog. „Schwarzfahrer“, wenn man auch tatsächlich ohne einen gültigen Fahrtausweis angetroffen (sprich: von den Kontrolleuren erwischt) wurde.

Aber genug der Philosophie: Bei der von mir erwähnten Straßenbahnfahrt am 4. März hatte ich eine Neun-Uhr-Monatskarte in meiner Tasche, die einen Stempelaufdruck vom 4. Februar 2011 aufwies. Nach alter Lesart (also vor Einführung der Marego-Tarife im Dezember 2010) war auf den Monatskarten stets im sog. „Kleingedruckten“ zu lesen: „Die Monatskarte gilt 31 Tage ab 9 Uhr bis 4 Uhr nachts.“ Da der Monat Februar ja bekanntlich (wenn nicht gerade ein Schaltjahr ist) nur 28 Tage zählt, wäre meine Monatskarte also noch bis zum 6. März gültig gewesen. Obwohl ich im Zusammenhang mit der Marego-Einführung als langjähriger Fahrgast und nicht zuletzt auch als interessierter Straßenbahnfreund (fast) alle diesbezüglichen Veröffentlichungen in den einschlägigen Medien aufmerksam gelesen hatte, war offensichtlich etwas sehr Wesentliches an mir vorbei gegangen: So steht nämlich neuerdings auf den Monatskarten im sog. „Kleingedruckten“ ein ganz anderer Text, der dort wie folgt nachzulesen ist: „Gültig ab Stempelaufdruck bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats um 04:00 Uhr“. Folglich war also die Gültigkeit meiner Monatskarte bereits am 4. März um 04.00 Uhr abgelaufen und somit um 17:30 Uhr nicht mehr gültig. Ob mir die Kontrolleure diese offensichtliche Informationslücke wohl so abgenommen hätten?!

Also bitte bei der nächsten Straßenbahnfahrt immer daran denken: „Erst die geltenden Tarif- und Beförderungsbedingungen sowie das Kleingedruckte (ausführlich und in allen Einzelheiten) lesen – dann mitfahren“. Wer sich nämlich allein auf die offiziellen Presseinformationen in den einschlägigen Medien verlässt, der kann leider sehr schnell zum erschlichenen Beförderungsfall werden – und das wünsche ich an dieser Stelle nun wirklich niemandem. Ein frohes Osterfest wünscht Euch Euer Fahrgast Christoph.


Terminvorschau 2011

Arbeitstage im Hafen

Unsere Arbeitstage im Hafen finden regelmäßig Montags ab 16.30 Uhr und Sonnabends ab 14.00 Uhr statt.

Ansprechpartner:

Michael Menz Tel.: 0391/ 727 3748 oder 0171/ 622 52 85
Michael Götze Tel.: 0179/ 978 2044
Christoph Rudhard Tel.: 0511/ 286 2065

Impressum:

Das Infoblatt gibt der Vorstand der Magdeburger Straßenbahnfreunde e. V. heraus. Das nächste Infoblatt erscheint zur Jahresmitgliederversammlung am 17.06.2011.

Textbeiträge: Christoph Rudhard
Layout, Druck und Gestaltung: Michael Menz
Onlineversion der Ausgabe: Andreas Kanter